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Jahresabschluss

Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss unter Beachtung sowohl der handelsrechtlichen als auch der steuerrechtlichen Vorschriften. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie die zugrundeliegende Buchführung selbst, durch einen Dritten oder von uns erstellen lassen. Im persönlichen Gespräch werden Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses erläutert. Dabei richtet sich der Blick nicht nur auf das abgeschlossene Geschäftsjahr, sondern insbesondere auf die Zukunft.

Zentraler Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind die Bescheinigungen. Je nach Intensität der durchgeführten Arbeiten werden die Bescheinigungen formuliert.

  • Bescheinigung ohne Prüfungshandlungen
  • Bescheinigung mit Plausibilitätsprüfung
  • Bescheinigung mit umfassenden Prüfungshandlungen

Unsere Mandantschaft besteht aus kleinen bis mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Existenzgründern. Diese kommen aus den unterschiedlichsten Berufsbereichen – wie z.B. Handwerksbetriebe, Groß- und Einzelhandelsbetriebe, Rechtsanwälte, Ärzte, IT- Dienstleister und viele weitere mehr.

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